
- Wie viel kostet eine Scheidung?
- Ist ein Anwalt für die Scheidung notwendig?
- Wer muss die Scheidung bezahlen?
- Wann ist eine Scheidung kostenlos?
- Einvernehmliche vs. streitige Scheidung: Das ist der Preisunterschied
- 3 Spartipps für eine Scheidung
- Erfahrungsbericht: So viel habe ich für meine Scheidung bezahlt
Bevor eine Ehe vor Gericht geschieden werden kann, braucht es Geduld – und Geld. Neben dem obligatorischen Trennungsjahr gehört zu einer Scheidung auch das Beauftragen von Anwältinnen oder Anwälten und manchmal auch der Gang zum Notariat. Das kostet natürlich viel Zeit, doch in erster Linie kostet ein Scheidungsverfahren viel Geld. Der Grund? Eine Scheidung verursacht hohe Ausgaben, da es erforderlich ist, sich an ein Gericht zu wenden und anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, um die Scheidung überhaupt erst einzuleiten.
Ob eine einvernehmliche Scheidung für die Ehegatten auch günstig ablaufen kann, woher die Kosten genau kommen und wie viel unsere Redakteurin für ihre Scheidung bezahlt hat, liest du hier.
Wie viel kostet eine Scheidung?
Die Frage nach genauen Scheidungskosten lässt sich nicht pauschal beantworten, da die Scheidungskosten von verschiedenen Faktoren abhängen. Dazu gehören das Einkommen und Vermögen der Partner, also der Verfahrenswert, sowie die Komplexität der zu regelnden Angelegenheiten wie Zugewinnausgleich und Sorgerecht. Grundsätzlich setzt sich der Preis für eine Scheidung aus Gerichts- und Anwaltskosten zusammen. Die Höhe der Kosten für die Scheidung richtet sich in erster Linie nach dem Einkommen und Vermögen des Paares sowie den Aufgaben, die das Gericht übernehmen soll.
Zunächst spielen die Anwaltskosten eine entscheidende Rolle. Beide Partner müssen in der Regel von Anwälten vertreten werden, da in Deutschland Anwaltszwang bei Scheidungen besteht. Der Anwalt rechnet seine Gebühren nach dem sogenannten Gegenstandswert bzw. dem Verfahrenswert ab, welcher sich aus dem dreifachen Monatsnettoeinkommen beider Eheleute plus ihres Vermögens zusammensetzt.
Neben den Anwaltskosten fallen auch Gerichtskosten an, die ebenfalls vom Gegenstandswert abhängen. Diese verteilen sich in der Regel gleichmäßig auf beide Parteien. Zur besseren Übersicht hier die Hauptkostenpunkte:
- Anwaltskosten: Abhängig vom Einkommen und Vermögen der Ehegatten
- Gerichtskosten: Basieren auf dem Gegenstandswert, oft gleichmäßig zwischen den Parteien geteilt
- Zusätzliche Kosten: Wie für Gutachten, Notariat (meist um den Versorgungsausgleich auszuschließen) oder Mediatoren
Durch eigenständige Regelungen einiger Scheidungsthemen und die Wahl eines gemeinsamen Anwalts kann man potenziell die Scheidungskosten reduzieren.
Beispielrechnung: Anwaltskosten bei einvernehmlicher Scheidung
Die Anwaltskosten richten sich nach dem Nettoeinkommen der Ehegatten. Angenommen, das gemeinsame monatliche Nettoeinkommen beider Partner beträgt 4.500 Euro. Der Gegenstandswert für die Scheidung wird dann als das Dreifache des monatlichen Einkommens berechnet:
- Gegenstandswert/Verfahrenswert: 4.500 Euro x 3 = 13.500 Euro
Die Anwaltskosten richten sich nach diesem Gegenstandswert und können anhand der Gebührenordnung für Rechtsanwälte (RVG) abgeschätzt werden. Bei einem Gegenstandswert von 13.500 Euro belaufen sich die typischen Anwaltskosten etwa auf:
- Verfahrensgebühr: ca. 725 Euro (1,3 Gebührensatz)
- Terminsgebühr: ca. 560 Euro (1,2 Gebührensatz)
- Auslagenpauschale: ca. 20 Euro
- Umsatzsteuer (19%): ca. 251 Euro
Gesamte Anwaltskosten: ca. 1.556 Euro
Beispielrechnung: Gerichtskosten bei einvernehmlicher Scheidung
Angenommen, das gemeinsame monatliche Nettoeinkommen beider Ehegatten beträgt 4.500 Euro. Der Gegenstandswert bzw. der Verfahrenswert für die Scheidung wird in diesem Fall oft als das Dreifache des monatlichen Einkommens berechnet, also:
- Gegenstandswert/Verfahrenswert: 4.500 Euro x 3 = 13.500 Euro
Die Gerichtskosten richten sich ebenfalls nach dem Gegenstandswert und können anhand von Gebührentabellen der Gerichte abgeschätzt werden. Bei einem Gegenstandswert von 13.500 Euro belaufen sich die typischen Gerichtskosten etwa auf:
- Gerichtsgebühr: ca. 438 Euro (1,0 Gebührensatz)
- Verfahrensgebühr: ca. 219 Euro (0,5 Gebührensatz)
Gesamte Gerichtskosten: ca. 657 Euro
Ist ein Anwalt für die Scheidung notwendig?
In Deutschland besteht bei Scheidungen grundsätzlich Anwaltszwang, was bedeutet, dass zumindest der scheidungswillige Partner oder die Partnerin durch einen Anwalt oder eine Anwältin vertreten sein muss. Der Anwaltszwang ist gesetzlich vorgeschrieben, um sicherzustellen, dass die rechtlichen Schritte und Anforderungen korrekt eingehalten werden. Ein Anwalt übernimmt hierbei die Antragsstellung und fungiert als wichtiges Bindeglied zwischen den Parteien und dem Gericht. Auch wenn die Ehescheidung einvernehmlich verläuft, bleibt der Anwaltszwang bestehen, um die ordnungsmäßige Durchführung des Verfahrens zu gewährleisten.
Für den Antragsgegner – also den Partner, der die Scheidung nicht eingereicht hat – besteht allerdings keine Pflicht, ebenfalls einen eigenen Anwalt zu haben, sofern dieser der Scheidung zustimmt und sich nicht gegen Punkte wie Unterhalt oder Sorgerecht wehrt. In solchen Fällen kann ein gemeinsamer Anwalt genutzt werden, was die Kosten erheblich senkt. Dennoch ist es ratsam, dass beide Parteien einen eigenen Rechtsbeistand haben, um sicherzustellen, dass ihre individuellen Rechte und Interessen gewahrt bleiben. So treibt der Anwaltszwang zwar Kosten in die Höhe, verhindert allerdings auch mögliche Fehler und Missverständnisse im Verfahren, die zu komplizierten und kostspieligen zusätzlichen Verhandlungen führen könnten.
Wer muss die Scheidung bezahlen?
In der Regel teilen sich beide Ehegatten die Scheidungskosten, was bedeutet, dass jeder die Hälfte der Gerichts- und Anwaltskosten übernimmt. Dabei ist zu beachten, dass jeder Partner üblicherweise seinen eigenen Anwalt bezahlt, da in Deutschland Anwaltszwang besteht. In besonderen Fällen, etwa wenn nur ein Anwalt die Interessensvertretung beider Parteien übernimmt, was bei einvernehmlichen Scheidungen möglich ist, könnte die Kostenverteilung abweichen.
Bei einem gemeinsamen Anwalt könnte die Aufteilung der Kosten vereinbart werden. Die Gerichtskosten teilt das Gericht in der Regel gleichmäßig zwischen beiden Parteien auf. In speziellen Fällen können abweichende Vereinbarungen getroffen werden, insbesondere bei einvernehmlichen Scheidungen oder wenn ein Partner die Zahlung aufgrund finanzieller Notlage nicht leisten kann.
Wann ist eine Scheidung kostenlos?
Grundsätzlich werden bei einer Scheidung, auch wenn das Scheidungsverfahren unkompliziert und einvernehmlich ist, immer Kosten anfallen – auch bei einem geringen Streitwert. Allerdings gibt es bestimmte Situationen, in denen die finanziellen Belastungen erheblich reduziert oder sogar vollständig erlassen werden können. Eine Scheidung kostenlos zu bekommen, ist in der Regel nur für Personen möglich, die aufgrund ihrer finanziellen Lage Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe (VKH) haben. Diese Unterstützung deckt sowohl die Anwalts- als auch die Gerichtskosten, wenn die Antragsteller die finanziellen Voraussetzungen erfüllen.
Um zu klären, ob eine Scheidung für dich kostenfrei sein könnte, hier die wichtigsten Punkte im Überblick:
- Verfahrenskostenhilfe (VKH): Diese staatliche Unterstützung kann gewährt werden, wenn du nachweisen kannst, dass eure Einkommen und Vermögen nicht ausreichen, um die Scheidungskosten zu tragen.
- Nachweis der Einkommensverhältnisse: Du musst detaillierte Angaben zu Ihren finanziellen Verhältnissen machen, einschließlich Einkommen, Vermögen und regelmäßiger Ausgaben.
- Gerichtliche Entscheidung: Das Gericht entscheidet letztlich über den Antrag auf Verfahrenskostenhilfe. Wird dieser bewilligt, übernimmt der Staat sowohl die Anwalts- als auch die Gerichtskosten.
Durch die rechtzeitige Beantragung der Verfahrenskostenhilfe und eine sorgfältige Vorbereitung können berechtigte Personen erhebliche finanzielle Entlastung erhalten und die Scheidung trotz hohen Verfahrenswerts nahezu kostenfrei durchführen lassen.
Einvernehmliche vs. streitige Scheidung: Das ist der Preisunterschied
Der Unterschied in den Scheidungskosten zwischen einer einvernehmlichen und einer nicht einvernehmlichen Scheidung kann erheblich sein. Eine einvernehmliche Scheidung ist in der Regel günstiger, da beide Partner bereits über zentrale Punkte wie Unterhalt, Vermögensaufteilung und Sorgerecht für Kinder einig sind. Dies führt zu weniger Verfahrensaufwand und geringeren Anwalts- und Gerichtskosten.
Einvernehmliche Scheidung
- Anwaltskosten: In vielen Fällen reicht ein gemeinsamer Anwalt aus, was die Anwaltskosten erheblich reduziert.
- Gerichtskosten: Kürzere Verfahrensdauer und weniger gerichtliche Auseinandersetzungen führen zu geringeren Gerichtskosten.
Nicht einvernehmliche Scheidung
- Anwaltskosten: Jede Partei benötigt einen eigenen Anwalt, was die Kosten automatisch verdoppelt.
- Gerichtskosten: Längere Verfahrensdauer und zusätzliche Gerichtstermine wegen Streitigkeiten führen zu höheren Gerichtskosten.
- Zusätzliche Kosten: Es können Kosten für Gutachten, Mediation oder zusätzliche Verhandlungen anfallen.
Zusammenfassung
- Einvernehmliche Scheidung: Deutlich günstiger durch gemeinsame Anwaltsnutzung und weniger Gerichtsaufwand.
- Nicht einvernehmliche Scheidung: Teurer wegen doppelter Anwaltskosten, längerer Verfahrensdauer und zusätzlicher Ausgaben für Streitbeilegungen.
Durch eine einvernehmliche Regelung der Scheidung können die Beteiligten somit beträchtlich sparen und den Prozess reibungsloser gestalten.
3 Spartipps für eine Scheidung
- Einvernehmliche Scheidung anstreben: Eine einvernehmliche Scheidung ist wesentlich kostengünstiger als eine streitige Scheidung. Einigt euch so weit wie möglich über zentrale Punkte wie Unterhalt, Sorgerecht und Vermögensaufteilung, bevor Ihr den Scheidungsprozess startet. Weniger Streitpunkte bedeuten weniger Zeit und Kosten für Anwälte und Gericht.
- Gemeinsamer Anwalt: Bei einer einvernehmlichen Scheidung könnt Ihr als Ehegatten einen gemeinsamen Anwalt beauftragen, um die Anwaltskosten zu halbieren. Dadurch spart Ihr nicht nur Geld, sondern beschleunigt auch den Prozess, da ein einziger Anwalt für beide Parteien die notwendigen Dokumente einreichen und die Kommunikation mit dem Gericht übernehmen kann.
- Verfahrenskostenhilfe prüfen: Wenn ihr finanziell nicht in der Lage seid, die Scheidungskosten zu tragen, prüft, ob Ihr Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe habt. Diese staatliche Unterstützung kann die Anwalts- und Gerichtskosten decken, wenn Einkommen und Vermögen beider Ehegatten bestimmte Grenzen nicht überschreiten. Stelle rechtzeitig einen Antrag beim Gericht, um diese Unterstützung zu erhalten.
Erfahrungsbericht: So viel habe ich für meine Scheidung bezahlt
Mein Exmann und ich haben unsere Ehe einvernehmlich scheiden lassen. Es handelte sich zudem um einen unkomplizierten Fall, da weder gemeinsame Kinder noch gemeinsames Vermögen oder gemeinsame Immobilien involviert waren. Trotzdem galt die Anwaltspflicht, was bedeutet, dass wir eine Anwaltskanzlei hinzuziehen mussten. Dort wurde ich vertreten, mein Mann musste durch unsere Einvernehmlichkeit und die nicht vorhandenen Streitpunkte keine eigene anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. Für den gemeinsamen Anwalt (offiziell vertrat der Anwalt nur mich, aber die Kosten haben wir trotzdem aufgeteilt) haben wir gute 2.200 Euro bezahlt. Das Gericht bekam einen Vorschuss von knapp 700 Euro, nach dem Verfahren wird dieser Wert gegengerechnet. Dann wird man entweder aufgefordert, nachzuzahlen, oder aber man bekommt einen Teil der Kosten erstattet.
Das Engagieren von nur einem Anwalt ließ die Scheidungskosten also überschaubar bleiben. Trotzdem: Um sicherzugehen, dass zusätzlich zu unserem damals geschlossenen Ehevertrag im späteren Leben kein Versorgungsausgleich gezahlt werden muss, ließen wir einige Details notariell regeln. Für die Notarin bezahlten wir zusätzlich einige hundert Euro. Insgesamt belief es sich in meinem Fall also auf 3.000 bis 3.500 Euro Scheidungskosten, die unter mir und meinem Exmann hälftig aufgeteilt wurden. Das ist zwar viel Geld, für ein Scheidungsverfahren aber noch immer ein günstiges Beispiel.
Verwendete Quellen: scheidung.de, ravonluxburg.de, finanztip.de