Mit Anbruch der kalten Jahreszeit fragen sich vor allem Mieter, ab wann man die Heizung anstellen soll. Gibt es gesetzliche Regelungen dazu oder entscheiden Vermieter darüber, wann sie die Heizung anmachen? Wir haben ein paar Antworten auf wichtige Fragen zur Heizsaison. Gleichzeitig haben wir auch Tipps, wie du deine Heizkosten senkst, indem du die Heizung entlüftest – mehr dazu im Video!
Ist das kalt in der Wohnung! Spätestens, wenn heißer Tee und dicke Pullis nichts mehr bringen, möchte man die Heizung anschalten. Aber was ist, wenn sich wärmetechnisch nichts tut? Zwischen Vermietern und ihren Mietern kann es mit Beginn der Heizsaison schnell zu Streitigkeiten kommen. Zentralheizungen, die im Sommer heruntergefahren oder gänzlich abgeschaltet wurden, müssen mit Anbruch der kalten Jahreszeit wieder hochgefahren werden. Doch wann ist der richtige Zeitpunkt dafür? Innerhalb welches Zeitraums muss der Vermieter eine betriebsbereite Heizung gewährleisten?
Erschwerend kommt hinzu, dass jeder Mensch ein unterschiedliche Kälte- beziehungsweise Wärmeempfinden hat. Dazu kann auch der Gebäudezustand mit hineinspielen: Handelt es sich um einen sanierungsbedürftigen Bau, in dem es zieht? Bei der Frage nach dem richtigen Heizzeitpunkt spielen daher viele Faktoren mit rein, die auch die Gerichte zur Genüge beschäftigt haben. Es gibt daher Richtwerte!
Wann beginnt die Heizperiode?
Die Heizperiode richtet sich NICHT nach einem exakten Datum. Laut gängiger Rechtsprechung liegt diese aber zwischen Anfang Oktober und Ende April. Vermieter müssen während der Heizsaison gewährleisten, dass die Heizungen in der vermieteten Wohnung betriebsbereit sind und die Raumtemperaturen zwischen 20 und 22 Grad Celsius liegen. Darauf haben Mieter einen Anspruch! Die Heizung darf in der Nacht heruntergefahren werden, darf 18 Grad Celsius aber nicht unterschreiten.
In Deutschland muss man mit Temperaturschwankungen rechnen, weshalb Gerichte kein festes Datum bestimmen können: Fallen außerhalb der Heizperiode die Außentemperaturen unter 16 Grad Celsius oder bleiben die Temperaturen in der Wohnung unter 18 Grad Celsius an mindestens zwei aufeinanderfolgenden Tagen, hat der Mieter Anspruch auf eine funktionierende Heizung.
Rechtliche Grundlagen
Kommt der Vermieter seinen Verpflichtungen nicht nach und die Wohnung bleibt kalt, so kann der Mieter eine Mietminderung geltend machen. Gesetzliche Grundlage ist hier der Paragraph 536 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Der Umfang ist dabei nicht gesetzlich nicht festgelegt, aber sogenannte Mietminderungstabellen können zur Orientierung herangezogen werden.
Bevor man einen Rechtsanwalt einschaltet und die Gerichte beschäftigt, nimmt man aber erst einmal Kontakt zu seinem Vermieter auf und bittet ihn, den Mangel innerhalb einer ausreichenden Frist zu beseitigen.
Verwendete Quellen: mietercheck.de, mietrecht.com, viessmann.de
