
Doch in welchen Fällen bekommst du überhaupt Geld zurück? Bei wieviel Stunden Flugverspätung hast du ein Recht auf Entschädigung? Alle wichtigen Informationen erfährst du hier.
Entschädigung bei Flugverspätung: Das musst du wissen
Grundlage für eine Entschädigung bei Flugverspätung ist die EU-Fluggastrechte-Verordnung. Diese basiert auf einem gestaffelten System mit den 4 Entschädigungsstufen:
- Stufe 1: 250 € Entschädigung: für Strecken bis 1.500 km (innerhalb der EU) und einer Flugverspätung von mindestens 3 Stunden
- Stufe 2: 300 € Entschädigung: für Strecken über 3.500 km (nicht innerhalb der EU) und einer Flugverspätung zwischen 3 und 4 Stunden
- Stufe 3: 400 € Entschädigung: für Strecken über 1.500 km (innerhalb der EU) sowie für Flugstrecken zwischen 1.500 und 3.500 km (nicht innerhalb der EU) und bei einer Flugverspätung von mindestens 3 Stunden
- Stufe 4: 600 € Entschädigung: für Strecken über 3.500 km (nicht innerhalb der EU) und einer Flugverspätung von mindestens 4 Stunden
Hebt dein Flieger also mindestens 3 Stunden später als geplant ab oder kommt mit mindestens 3 Stunden Verspätung am Zielflughafen an, stehen deine Chancen gut, Geld zurückzubekommen.
Wichtig: Die Flugrouten und Ursachen der Verspätung
Eine nachweisliche Verspätung allein reicht jedoch nicht aus, damit du an dein Geld kommst. Für eine Entschädigung bei Flugverspätung müssen weitere Voraussetzungen erfüllt sein.
Maßgeblich sind zum einen die Flugrouten, zum anderen die Ursachen der Flugverspätung, die bestimmen, ob du einen Entschädigungsanspruch hast oder nicht.
Schlecht sieht es aus, wenn du in die Europäischen Union mit einer Airline einreist, die ihren Sitz nicht in der EU hat. Solltest du also beispielsweise mit Singapore Airlines von Tokio nach Frankfurt reisen und die Maschine kommt zu spät an, hast du kein Recht auf Entschädigung.
Die EU-Fluggastrechte-Verordnung greift jedoch bei allen Flügen innerhalb der EU sowie bei allen abgehenden Flüge aus der EU – und zwar unabhängig davon, welche Gesellschaft den Flug durchführt. Fliegst du also von Frankfurt nach Tokio mit Singapore Airlines und hast eine 3-stündige Verspätung, hast du Anspruch auf Entschädigung.
Voraussetzung ist dabei jedoch immer, dass die Ursachen für die Flugverspätung von der Airline selbst zu verantworten sind. Liegen außergewöhnliche Umstände vor, etwa extreme Wetterverhältnisse oder technische Probleme wegen eines Vogelschlags, muss die Airline keine Entschädigung zahlen. Ist die Verspätung jedoch dadurch entstanden, dass die Landebahn oder das Flugzeug selbst mangelhaft gewartet, Tragflächen nicht sachgerecht enteist wurden oder das Gepäck wegen akuten Personalmangels nicht abgefertigt werden konnte, kannst du Ansprüche geltend machen.
Verpflegung und Hotel: Serviceleistungen erstatten lassen
Bei einer Flugverspätung kommt es zudem häufig vor, dass der Anschlussflug verpasst wird. Findet der nächste mögliche Flug dann erst am nächsten Tag statt, hast du Anrecht auf Verpflegung sowie eine Übernachtung im Hotel, einschließlich Hoteltransfer. Selbst dann, wenn dein Flug 2 Stunden verspätet abhebt, stehen dir bereits eine kostenlose Verpflegung mit Essen und Getränken zu.
Die Fluggesellschaft ist übrigens verpflichtet, dir Verpflegung bzw. Übernachtung anzubieten. Tut sie das nicht, kümmerst du dich selbst und stellst anschließend die entstandenen Kosten in Rechnung.
Denk daran, alle Belege zu sammeln und aufzubewahren. Das gilt nicht nur für die Zusatzkosten für Verpflegung, Hotel und Transfer, sondern auch für alle Unterlagen hinsichtlich der Flugverspätung. Das betrifft sämtliche Flug- und Boardingtickets samt Kaufbelege, auch für eventuelle Ersatztickets.
Stelle außerdem sicher, dass du die Flugverspätung beweisen kannst. Das machst du am besten mit Fotos mit Zeitangabe der Anzeigetafel am Flughafen. Sollte es möglich sein, ist zudem eine schriftliche Bestätigung seitens der Fluggesellschaft zu den Gründen der Flugverspätung im wahrsten Sinne des Wortes geldwert.
