Wenn die Liebe endet, bleibt der Kredit: Was Eigentümer jetzt wissen müssen

Statistisch wird jede dritte Ehe hierzulande vorzeitig beendet. Das gehört leider zum Leben. Doch besonders wenn Immobilien im Spiel sind, wird die Trennung zur rechtlichen und finanziellen Riesenbelastung. Die gute Nachricht: Der Worst-Case lässt sich abwenden. Und auch Banken und Sparkassen zeigen Einsehen …

Ein Ehepaar trennt sich© Freepik
Wenn die Liebe endet, bleibt oft das Haus – und der Kredit.

Wenn sich prominente Paare wie Jack White und Rafaella Nussbaum, die Stehfests oder Schlagerstars wie Anna-Maria Zimmermann trennen, reiben sich die Boulevardmedien die Hände. Doch auch abseits der grellen Scheinwerferlichter sind Scheidungen häufig.

"That's life" könnte man da achselzuckend einwerfen. Doch wenn die Ehen schon einige Jahre gedauert haben, Kinder oder gemeinsam angespartes Kapital im Spiel sind, wird die Sache nicht nur unschön und belastend, sondern auch rechtlich und finanziell heikel. Brisant wird es vor allem, wenn sich die einst Verliebten gemeinsam ein Haus oder eine Eigentumswohnung gekauft und finanziert haben.

Wer zahlt bei einer Scheidung mit Haus den Kredit zurück?

Grundsätzlich gilt: Es haftet derjenige für den Kredit, der als Kreditnehmer eingetragen ist. Ist nur ein Ehegatte als Kreditnehmer im Kreditvertrag aufgeführt, ist auch nur er oder sie rechtlich dazu verpflichtet, den Kredit abzubezahlen. Wurde der Kredit zur Finanzierung des Hauses etwa von deinem Ehegatten aufgenommen, bevor die Ehe geschlossen wurde, musst du dich nicht an der Rückzahlung beteiligen. Eine Eheschließung führt nicht automatisch dazu, dass du in den bestehenden Dar­le­hens­ver­trag deines Ehegatten eintrittst – oder er in deinen. Für die Mit­ver­pflich­tung zur Rückzahlung eines Darlehens oder Kredits ist ein separater Vertrag notwendig.

Allerdings sind in der Regel beide Ehepartner als Kreditnehmer eingetragen, um das gemeinsame Haus abzubezahlen. In diesem Fall sind auch beide Ehegatten dazu verpflichtet, den Kredit zu tilgen. Das gilt auch, wenn ein Ehegatte anlässlich der Scheidung auszieht.

Es gibt es mehrere Möglichkeiten, wenn die Ehegatten gemeinsam einen Kredit aufgenommen haben: Wenn nur ein Ehegatte das gemeinsame Haus behält, können beide dennoch die Raten gemeinsam tilgen. In diesem Fall besteht für den Partner, der das Haus nicht behält, die Möglichkeit, die Kosten auf den Tren­nungs­un­ter­halt anrechnen zu lassen, falls es einen solchen gibt.

Vereinbaren die zwei Ex-Liebenden, dass nur noch ein Ehegatte den Kredit abbezahlt, müssen sie dafür erst die Zustimmung der Bank einholen. In der Regel setzt die Bank in diesem Fall einen neuen Vertrag auf und verlangt die Zahlung einer sogenannten Vor­fäl­lig­keits­ent­schä­di­gung: Dabei handelt es sich um eine Ausgleichssumme für die vorzeitige Ablösung des alten Kreditvertrags.

Anschließend wird der Partner, der ausgezogen ist und den anderen auszahlt, aus dem Grundbuch gestrichen. Damit hat die Immobilie nur noch einen Eigentümer – den verbleibenden Ehegatten. Um die Änderung des Grundbucheintrags kümmert sich gegen Gebühr ein Notar.

Warum bei vielen stornierten Krediten die Vorfälligkeit jetzt kein Problem mehr ist

Gerade vor der Vorfälligkeitsentschädigung hatten viele Kreditnehmer in der Vergangenheit, die ihren Kredit nach einer Scheidung, einem Jobwechsel oder einem Umzug vorzeitig zurückzahlen mussten, zu Recht oft Bammel. Denn die Summen lagen in früheren Jahren schnell in fünfstelligen Bereichen.

Das hat sich mit der Zinswende zum Positiven verändert. Seit 2022 sind die Bauzinsen in Deutschland spürbar gestiegen – von unter einem auf mehr als drei Prozent. Die Zeiten der einstigen Null- oder sogar Negativzinsen sind Geschichte. Mit der Vorfälligkeitsentschädigung hatten Verbraucherinnen und Verbraucher in den Jahren der Minizinsen Banken dafür entschädigt, weil sie das zurückerhaltene Geld nicht mehr mit ausreichenden Zinsen weiterreichen konnten und praktisch auf einem "Zinsschaden" sitzen blieben.

Das ist heute anders – und damit entfällt auch die Grundlage für überhohe Vorfälligkeitsentschädigungen. Bei Verträgen aus den Jahren 2016 bis 2023 entfällt die Vorfälligkeitsentschädigung in aller Regel vollständig. Die Kreditnehmer müssen nur noch den ausstehenden Kreditbetrag begleichen.

Statistisch scheitern viele Ehen nach fünf bis sieben Jahren – die Legende vom "verflixten siebten Jahr" hat also durchaus ihre Berechtigung. Damit fallen viele potenziell gefährdete Ehen, bei denen sich die einst stark Verliebten einen Traum in Stein, Beton und Holz gegönnt haben, immerhin in die günstige Kreditphase ohne Vorfälligkeitsentschädigung.

Ein Professionelles Wertgutachten ebnet den Weg für eine beidseitig faire Lösung

Im Fall gemeinsamer Immobilien ist eine sachgerechte Wertermittlung bei Scheidung von zentraler Bedeutung. Das können Laien allein nicht stemmen – zumal nicht in einer emotional aufgeladenen Situation, in der häufig dann auch die subjektiven Wertvorstellungen von Frau und Mann differieren und jeder mehr vom anderen verlangt, als dieser zu geben bereit ist. Abhilfe schafft hier nur ein objektiver Dritter. "Wer in dieser Situation nicht auf eine gleichermaßen neutrale wie fundierte Bewertung setzt, riskiert nicht nur finanzielle Nachteile, sondern oft auch zusätzliche rechtliche Auseinandersetzungen", mahnt Katharina Heid von der Heid Immobilienbewertung.

Katharina Heid© Katharina Heid, Heid-Immobilienbewertung GmbH
Katharina Heid von der Heid Immobilienbewertung.

Ein neutrales Gutachten hilft, die aktuelle Marktlage und den Wert der betreffenden Immobilie realistisch einzuschätzen und eine faire Grundlage für die Vermögensaufteilung zu schaffen. Dabei werden nicht nur aktuelle Vergleichswerte und Lagefaktoren berücksichtigt, sondern auch strukturelle Merkmale der Immobilie sowie deren Zustand. Eine fundierte Bewertung dient damit nicht nur der finanziellen Gerechtigkeit, sondern auch der Reduzierung von Stress und Unsicherheit während des gesamten Trennungsprozesses. Auch Gerichte verlassen sich in strittigen Fällen vorzugsweise auf fundierte Gutachten.