Verheiratet? Das müsst ihr nach der Hochzeit beachten

Diese Dinge müsst ihr nach der Hochzeit beachten

Die Ringe sind getauscht, das Ja-Wort ist gesagt und die Dankeskarten sind verschickt. Was euch jetzt noch fehlt, damit ihr mit freiem Kopf in das Eheleben starten könnt, das verraten wir euch!

Mit der Eheschließung werden aus zwei Leben ein Gemeinsames gemacht. Das da noch ein, zwei Formalitäten geregelt werden müssen, ist wenig überraschend und vor allem unerlässlich. Damit ihr nicht den Überblick verliert, helfen wir euch durch den Dschungel der Erledigungen nach der Hochzeit.

So beantragt ihr einen neuen Nachnamen

Mit der Trauung hat sich vermutlich euer Nachname geändert. Es ist nicht unüblich, dass die Frau den Nachnamen des Mannes annehmen oder sich für einen Doppelnamen entscheiden. Damit der neue Name am Türschild auch wirklich rechtlich gültig ist, sollte euer nächster Gang der zum Einwohnermeldeamt sein. Mit dem neuen Nachnamen braucht ihr nämlich auch einen neuen Personalausweis, der gegen Vorlage der Heiratsurkunde und des alten Ausweises beantragt werden kann. Bei der Gelegenheit könnt ihr auch gleich einen neuen Reisepass in Auftrag geben. Da viele Paare bereits unmittelbar nach der Hochzeit in die Flitterwochen starten, fragt am besten vorher nach, ob es möglich ist, bereits am Tag der Trauung den neuen Ausweis ausgehändigt zu bekommen. Ansonsten dauert das Ausstellen dieses Dokuments wie üblich drei bis sechs Wochen. Wenn ihr bei der Buchung der Hochzeitsreise den alten Namen angegeben habt, nehmt unbedingt auch den alten Reisepass mit zum Check-in, damit ihr euch in jedem Falle ausweisen und die Reise auch wirklich antreten könnt.

Natürlich könnt ihr euch auch erst nach der Hochzeit für einen gemeinsam geführten Ehenamen entscheiden und diesen dann beantragen, eine gesetzlich geregelte Frist dafür gibt es nicht.

Der Arbeitgeber

Auch auf der Arbeit müssen du und dein Partner den neuen Beziehungsstatus der Personalabteilung mitteilen, damit diese eure Gehaltsabrechnungen anpassen und natürlich auch der richtige Namen auf den offiziellen Papieren steht.

Ist einer von euch beiden selbstständig, wollen das Finanzamt und ggf. entsprechende Handelskammern über die Neuigkeiten informiert werden, ebenso Kunden und Geschäftspartner. Beachte auch, dass z.B. im Impressum der Onlinepräsenz der neue Nachname vermerkt sein sollte, ebenso wie in Signaturen, Briefköpfen und Stempeln.

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Das Finanzamt

Auch das Finanzamt muss über den neuen Familienstand informiert werden. Als Eheleute kann eine Änderung der Steuerklassen sinnvoll für euch sein. Meist informiert das Einwohnermeldeamt das Finanzamt über eine Heirat, um aber ganz sicher zu gehen, dass ihr die für euch vorteilhafteste Steuerklasse bekommt, lohnt sich der persönliche Gang zum Amt. Das gilt vor allem auch dann, wenn ihr bereits Kinder habt und die Kinderfreibeträge neu geregelt werden sollen. Habt für die Neuregelung der Steuerklassen auf jeden Fall eure Heiratsurkunde und die Personalausweise mit dabei. Allgemein könnt ihr einmal jährlich bis zum 30. November die Steuerklasse ändern.

Krankenkassen und Ärzte

Ihr solltet eure Krankenkassen so zeitnah wie möglich von der Hochzeit informieren. So stellt ihr sicher, dass ihr rechtzeitig die neuen Versichertenkarten erhaltet. Der zweite Schritt ist die Frage, wie der weitere Versichertenstatus aussehen soll und für welche Versicherung ihr euch entscheidet. Unterschiede in Beiträgen und Serviceleistungen sollten euch bei der Entscheidungsfindung helfen. Am einfachsten ist es natürlich, wenn ihr bei der gleichen gesetzlichen Krankenkasse versichert seid. Dann werden beide Einzelversicherungen nach eurem Antrag zu einer Familienversicherung „zusammengelegt“.

Seid ihr bei unterschiedlichen gesetzlichen Kassen, werden sich aller Wahrscheinlichkeit nach die Versicherungen zwecks einer Zusammenlegung des Versicherungsschutzes bei euch melden. Ihr habt dann die Wahl, wer wechseln möchte oder ob ihr die Gelegenheit nutzt und euch für eine gänzlich andere Versicherungsgesellschaft entscheidet. Gleiches gilt, wenn einer gesetzlich und der andere privat versichert ist oder ihr beide einer Privatversicherung angehört. Auch dann seid ihr gut damit beraten, euch Angebote einzuholen, denn gerade eine Privatversicherung kann schnell teuer werden. Entscheidet am besten mit einem Blick in die Zukunft: Wie sieht es mit den Versicherungsbeiträgen aus, wenn sich Familienzuwachs ankündigt?

Bei eurem Hausarzt reicht es vollkommen aus, den neuen Nachnamen beim nächsten Termin am Empfang mitzuteilen. Er wird einfach schnell im System geändert, die neue Karte eingelesen und das war es auch schon. Dies gilt übrigens auch für alle anderen behandelnden Ärzte.

Fahrzeuge und KFZ

Mit dem neu ausgestellten Personalausweis und dem original Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief gehst du zur KFZ-Zulassungsstelle und lässt dir diese Papiere neu ausstellen, da du als Fahrzeughalter schließlich einen neuen Namen hast. Dementsprechend muss auch die Autoversicherung über die Namensänderung informiert werden. Eventuell müssen dort die neuen Papiere und der neue Personalausweis vorgezeigt werden. Einen neuen Führerschein müsst ihr nicht zwangsweise beantragen, denn dieser ist kein amtliches Ausweisdokument und ohnehin nur in Verbindung mit Personalausweis gültig. Insofern darf der Führerschein neu beantragt werden, muss es aber nicht.

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Gemeinsames Bankkonto

Viele Paare entscheiden sich spätestens nach der Hochzeit für ein gemeinsames Bankkonto. Solltet ihr ohnehin schon Kunden der gleichen Bank sein, dann ist der Aufwand denkbar gering. Bei einem Bankenwechsel müssen die alten Konten gekündigt und ein eventueller Saldo umgehend beglichen werden. Beim gemeinsamen Konto könnt ihr zwischen drei Optionen entscheiden. Variante eins ist eine Kontoführung, bei der ihr nur gemeinsam über Ausgaben verfügen könnt, das heißt, dort wären auch bspw. beide Unterschriften auf Überweisungen fällig. Das hat den Vorteil, dass niemand allein über das Konto verfügen kann, birgt andererseits aber auch den großen Nachteil, dass ihr bei Bankangelegenheiten jedweder Art gemeinsam anwesend sein und entscheiden müsst. Das schließt im Übrigen auch die Nutzung einer Kredit- oder Girokarte aus.

Die alltagsfreundlichere Variante – auch Oder-Konto genannt - erlaubt trotz gemeinsamer Kontoführung eigenmächtige Transaktionen und Kartenzahlungen. Der große Wochenendeinkauf kann schnell und unkompliziert von lediglich einem Ehepartner per Karte bezahlt werden, ohne dass der andere erst sein Einverständnis dafür per Unterschrift aussprechen muss.

Natürlich besteht noch eine weitere, sehr beliebte Möglichkeit in Bezug auf die Kontofrage. Bei dieser Variante behält jeder Ehepartner sein eigenes Konto und ihr führt zusätzlich noch ein Gemeinsames, auf dass ihr beide monatlich einen bestimmten Betrag einzahlt. Von diesem Konto aus könnt ihr dann zum Beispiel bequem die monatlich anfallenden Rechnungen bezahlen, das übrige Geld behält jeder zur freien Verfügung.

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