Wohlfühlen im Büro

Wohlfühlen im Büro

Das Leben ist kein Strandurlaub – und das Office nun mal keine Wellness-Lounge. Von Deko-Wahn bis Facebook: Wir haben Arbeitsexperten gefragt, wie viel privater Schnickschnack im Job erlaubt ist – und ab wann Vorgesetzte und Kolleginnen zu Recht genervt reagieren.

© nicolas hansen - iStock

Wie viel Facebook steht mir zu?

Neue Foto-Kommentare bei Facebook, Bücher bestellen bei Amazon oder eine dringende Überweisung via Online-Banking: Muss ich darauf wirklich verzichten? Besser wär’s wohl. „Arbeitnehmer haben keinen Rechtsanspruch auf privates Surfen“, betont Martin Römermann, Fachanwalt für Arbeitsrecht. Tatsächlich sind private E-Mails in knapp der Hälfte der deutschen Unternehmen strikt verboten – auch nach Dienstschluss. Und in wiederum 50 Prozent dieser Firmen wird das auch kontrolliert! Fehlt eine klare Ansage zur privaten Nutzung des Internets, entscheiden Arbeitsgerichte meist nach der Formel: Was nicht verboten ist, ist erlaubt – solange es nicht zulasten der Arbeitsleistung geht. Also übertreiben Sie es nicht. Falls der Chef murrt: Studien belegen, dass gelegentliches privates Surfen die Arbeitsmotivation fördert.

Darf mein Bärchen mit?

Ein Plüschtier neben dem PC-Schirm, Bikinifotos vom Karibikurlaub auf dem Schreibtisch: Die nüchterne Büroatmosphäre weckt bei vielen die Lust, sich’s gemütlicher zu machen. Doch da die Geschmäcker auseinandergehen, besteht Mobbing-Gefahr, warnt Arbeitspsychologe Klaus Mucha aus Berlin. Falls Kollegen spitze Bemerkungen anbringen, erklären Sie, warum Sie persönliche Sachen aufstellen: „Dieses Foto gibt mir Kraft.“ Grundsätzlich gilt: Weniger ist mehr! Je privater die Einblicke in Ihr Leben, desto größer die Angriffsfläche für Sticheleien.

Kantine oder Käsebrot?

Schimmelalarm im Bürokühlschrank! Und die Frage: Wer ist die Übeltäterin, die Käse & Co. vergammeln lässt, bis es über den Flur müffelt? Unser PETRA-Tipp (aus eigener Büroerfahrung): Treten Sie gar nicht erst ein in die Hickhack-Kühlschrank-Gemeinschaft und schlemmen Sie Ihren Lieblingsjoghurt besser daheim. Denn ähnlich wie in einer Studenten-WG birgt das Thema Essen auch im Büro einiges Ärger- Potenzial. Wer etwa einen Döner am Schreibtisch verzehrt, muss damit rechnen, dass empfindsame Naturen dies als Anschlag auf die Geruchsnerven einordnen. Und: Fettige Finger auf der Tastatur sind ein „Don’t“. Und auch wenn alle anderen zum Abmarsch in die Kantine antreten, müssen Sie sich nicht automatisch anschließen. Achten Sie auf Ihr Hungergefühl und erklären Sie das den Kollegen, damit Ihre Absage nicht als unfreundlich aufgefasst wird. Anspruch auf 30 Minuten Pause haben Sie übrigens spätestens nach sechs Arbeitsstunden. Nicht erlaubt ist es, auf Pausen zu verzichten, um so Überstunden zu sammeln.

Gute Laune schadet nix, oder?

Ein bisschen Kichern hier und dort: Dagegen kann niemand was einwenden, denken Sie. Aber die Kollegen im Großraumbüro, die gerade über einer Bilanz schwitzen, sehen das vermutlich anders. Oberstes Gebot: Rücksicht! Der Arbeitsplatz ist keine Bühne und Selbstdarstellung nur in Maßen gewünscht. Also leben Sie Ihr Talent zum Klassenclown nach Feierabend aus, bei einem After-Work-Drink. Auch wenn Sie mit Ihrer Lieblingskollegin befreundet sind: Glucken Sie nicht ständig zusammen. Das weckt schnell Misstrauen, nach dem Motto: „Hecken die zwei etwas aus gegen mich?“

Wie steht’s mit Privatgeplauder?

Mal kurz die Freundin anrufen, um sich fürs Kino zu verabreden? „Privatgespräche vom Firmentelefon aus sind nicht grundsätzlich vertragswidrig – außer, der Arbeitgeber hat ein generelles Verbot ausgesprochen“, sagt der Berliner Arbeitsrechtler Römermann. Dann droht eine Abmahnung! Klären Sie, ob sich die Kosten gesondert abrechnen lassen. Vom Zeitumfang her sind zehn Minuten Privatplausch täglich duldbar, entschied das Landesarbeitsgericht in Köln. Verstehen Sie das aber nicht als Zeitguthaben, wenn Sie mal einen Tag nicht telefoniert haben! Um auf Nummer sicher zu gehen, nutzen Sie am besten Ihr Privathandy in der Pause.

Tür auf oder Tür zu?

Fast alle beneiden Sie um Ihr lichtdurchflutetes Einzelbüro, und anders als die Kolleginnen im Großraumbüro haben Sie die Wahl: Lassen Sie die Tür offen stehen, sodass jeder spontan hereinkommen kann? Oder nutzen Sie die exklusive Rückzugsmöglichkeit und machen tatsächlich ab und an dicht? Viele stolze Einzelbürobesitzerinnen kennen die damit verbundenen Gewissensbisse: „Wie stufen es wohl die anderen ein, wenn ich signalisiere, dass ich meine Ruhe haben will?“ Oder: „Gelte ich als Sonderling, wenn ich mich etwas abschotte?“ Zu offenen Worten rät der Berliner Arbeitspsychologe Klaus Mucha: „Wer hinter geschlossener Türe arbeitet, sollte seinen Kollegen erklären, warum.“ Verständlich ist eine geschlossene Tür etwa, wenn unter Zeitdruck eine Aufgabe erledigt werden muss, die besonders viel Konzentration erfordert. Oder wenn unter vier Augen oder am Telefon ein kniffliges vertrauliches Gespräch geführt wird. „Rückzug ist erlaubt und notwendig“, sagt Mucha. Nicht zufällig verfügen Mitarbeiter, die viel Verantwortung tragen und oft heikle Entscheidungen treffen müssen, tendenziell häufiger über Einzelbüros. Allerdings sollte man die Eigenbrötelei auch nicht übertreiben – sonst hat man schnell den Ruf einer Wichtigtuerin weg. Ein „Do not disturb“- Schild an den Türknauf zu hängen sei eindeutig „zu viel des Guten“, sagt der Experte. Es müsse erlaubt sein, dass ein anderer kurz den Kopf hineinstrecken kann. Dann genüge ein kurzer Hinweis: „Du, jetzt passt es mir gerade nicht, ich muss das hier dringend fertig machen.“

Darf ich meinem Kind mal mein Büro zeigen? Und dem Partner?

„Mama, was arbeitest du eigentlich den ganzen Tag?“ Spätestens im Grundschulalter werden die Kleinen neugierig – und wollen wissen, was ihre Mutter ohne sie treibt. Nur zu: Zeigen Sie dem Nachwuchs Ihren Arbeitsplatz! Auch den Partner dürfen Sie mal herumführen. Wichtig ist bloß das Timing. Optimal wäre es, die Familie gegen Feierabend in die Firma einzuladen, wenn der Stress des Tagesgeschäfts abklingt (und eventuelle Firmengeheimnisse in der Schublade verschwunden sind). „Eine solche kleine Betriebsführung zeigt Verbundenheit mit der Firma. Damit punkten Sie beim Chef und bei den Kollegen“, sagt Klaus Mucha. Aber informieren Sie Ihren Arbeitgeber vorab, da er offiziell das Hausrecht ausübt.

Ist Kuli-Klau schon ein Verbrechen?

Huch, da ist schon wieder etwas in meine Tasche gerutscht… Na? Mal wieder aus Versehen einen Kugelschreiber, einen Radiergummi oder einen Textmarker eingesteckt? Keine Angst: Nur selten wird einem daraus gleich ein Strick gedreht. Auch ein paar Fotokopien für private Zwecke führen in der Regel nicht zur Kündigung. „Was als Diebstahl gilt, hängt aber vom Einzelfall ab“, sagt Arbeitsrechtler Römermann. Und vom Vertrauensverhältnis zwischen Chef und Angestellten. Wer etwa Seife, jeden Monat einen Schreibblock oder auch Essen aus der Arbeit mitnehme, wie die Maultaschen im Fall einer durch die Presse bekannt gewordenen Altenpflegerin, der stecke diese Dinge wohl kaum „aus Versehen“ ein. Auf Nachsicht kann man sich in solchen Fällen, im Kriminal-Jargon „Bagatell-Diebstähle“ genannt, nicht automatisch verlassen. „Zu Recht! Die Loyalität zum Arbeitgeber steht an erster Stelle“, betont die Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts, Ingrid Schmidt.

Der 40. Geburtstag, ein Jubiläum, es wurde geheiratet… Anlässe für einen Jubel-Umtrunk im Kollegenkreis finden sich genug. Und es kommt gut an, Ihre Freude zu teilen: „Dadurch signalisieren Sie: ,Mit euch zu feiern ist mir wichtig‘“, erklärt Experte Klaus Mucha. Kuchen, Schnittchen, Obstsalat für alle: Solche Kleinigkeiten pushen das Arbeitsklima, und kaum ein Chef hat was dagegen. Alkohol und Rauchen sind offiziell natürlich tabu! Wobei ein Gläschen Sekt (je nach Branche) manchmal geduldet wird.

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