In der Bundesrepublik gab es noch nie so viele Bestattungsmöglichkeiten wie heute. Hinterbliebene fühlen sich häufig mit der Vielzahl an Optionen überfordert. Oft haben Menschen aber auch genaue Vorstellungen davon, wie sie bestattet werden möchten. Vor allem wer sich zu Lebzeiten ein besonderes Begräbnis wünscht, sollte dies in einer Verfügung festlegen. Diese ist generell bindend für die Beerdigung.
Wichtig ist, dass eine solche Bestattungsverfügung in Schriftform vorliegt, sodass sich auch Missverständnisse zwischen den Angehörigen vermeiden lassen. Leider gehört der Tod in Deutschland noch immer zu einem der häufigsten Tabuthemen.
Aufbahrung ermöglicht eine letzte Verabschiedung
In vielen Familien besteht der Wunsch, dass sich die Hinterbliebenen vor der Beisetzung noch einmal von dem Verstorbenen verabschieden können. Im Rahmen der sogenannten Aufbahrung ist das in Deutschland problemlos möglich. Die Aufbahrung kann sowohl in einem Sarg als auch mit einer Urne erfolgen:
- Offene Aufbahrung: Bei der offenen Aufbahrung besteht die Möglichkeit, sich von dem Verstorbenen im Angesicht noch einmal zu verabschieden. Hierfür wählt der Bestatter einen offenen Sarg. Für die Organisation einer offenen Aufbahrung ist generell der beauftragte Bestatter zuständig, sodass alle Einzelheiten mit diesem besprochen werden müssen.
- Geschlossene Aufbahrung: Die geschlossene Aufbahrung ist für alle die richtige Wahl, die sich so an den Verstorbenen erinnern möchten, wie er vor dem Tod aussah. In diesem Fall bleibt der Sarg geschlossen. Häufig wird die geschlossene Aufbahrung bei einer Urne in Anspruch genommen.
Die Aufbahrung kann generell an verschiedenen Orten erfolgen. Am häufigsten wird sie im Bestattungsinstitut oder auch auf einem Friedhof organisiert. Wer möchte, kann den Verstorbenen aber auch zu Hause aufbahren lassen. In diesem Fall ist eine enge Absprache mit dem zuständigen Bestatter erforderlich, denn hier gelten in den Bundesländern unterschiedliche Regelungen. Eine Hausaufbahrung darf in der Regel maximal 36 Stunden dauern. Sie ist aber auch dann noch möglich, wenn der Angehörige im Krankenhaus verstorben ist. In diesem Fall ist eine Überführung nach Hause möglich.
Viele Familien entscheiden sich für die Aufbahrung beim Bestatter. Die Bestattungsinstitute halten hierfür spezielle Abschiedsräume bereit, die auch rund um die Uhr aufgesucht werden können.
Die Aufbahrung macht es möglich, noch einmal im privaten Rahmen von dem Verstorbenen Abschied zu nehmen. Erst danach werden Sarg oder Urne in die Trauerhalle zur Beisetzung überführt.
Sind Grabbeigaben erlaubt?
Während der Beisetzung des Sarges oder der Urne möchten viele Hinterbliebene dem Verstorbenen noch persönliche Gegenstände mit auf den Weg geben. Hierbei kann es sich um ein Bild der Familie oder auch einen Abschiedsbrief handeln. Generell sind solche Grabbeigaben erlaubt und ohne große Einschränkungen möglich. In Deutschland werden dem Verstorbenen gerade bei Sargbestattungen sehr oft auch Blumen in die Hand gegeben.
Der Friedhofszwang regelt den Ort der Bestattung
Es gibt in Deutschland den sogenannten Friedhofszwang, der bundesweit gilt und für den nur wenige Ausnahmen vorgesehen sind. Demnach müssen die Überreste eines Verstorbenen immer auf einem öffentlichen Friedhof bestattet werden. Ausnahmen gibt es im Grunde nur bei Urnen, bei Sargbestattungen ist der Friedhofszwang dagegen immer vorhanden. Urnen können unter Umständen und der Einhaltung strenger Regeln auch unter Bäumen beigesetzt werden. Ebenso ist eine Beisetzung in einer Kirche möglich.
Generell gibt es zwischen den Bundesländern Unterschiede. So haben sich gerade bei Urnenbeisetzungen einige Länder für deutliche Lockerungen entschieden, die beispielsweise die Beisetzung im Ruheforst möglich machen. Nicht erlaubt bleibt aber bislang die Aufbewahrung der Urne daheim.
Zumindest zeitweise kann die Asche in einer Urne daheim aufbewahrt werden. In Thüringen ist dies für maximal sechs Monate möglich, danach muss die Urne beigesetzt werden. Dagegen gibt es in Nordrhein-Westfalen kein festes Zeitfenster, solange keine Verfügung des Verstorbenen vorliegt. Hier kann die Urne bis zur endgültigen Entscheidung über den Beisetzungsort zu Hause durch die Angehörigen aufbewahrt werden.
Nichteinhaltung des Friedhofszwangs zieht Bußgeld nach sich
Wer sich nicht an den Friedhofszwang in Deutschland hält, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einem Bußgeld rechnen. In einigen Bundesländern ist sogar eine Freiheitsstrafe möglich. Daher sollten sich Hinterbliebene immer genauestens bei ihrem Bestatter darüber informieren, welche rechtlichen Besonderheiten in dem jeweiligen Bundesland gelten.
Für viele Menschen ist der Tod eines geliebten Menschen ein Alptraum und sie sehnen sich nach besonderen Erinnerungsstücken. Auch das ist heute durch ein besonderes Angebot möglich. Ein kleiner Teil der Asche darf bei einer Einäscherung zurückgehalten werden, um diesen in Erinnerungsschmuckstücken zu verarbeiten. Die Ascheanhänger können als individuelles Schmuckstück gestaltet werden. Es gibt auch Anbieter, die die Asche zu einem Diamanten pressen. Wichtig ist hier allerdings, dass dem Krematorium rechtzeitig Bescheid geben wird.
Welche Ausnahmen vom Friedhofszwang gibt es?
In Deutschland sind generell Ausnahmen vom Friedhofszwang möglich. So kann die Urne in einem Ruheforst, in einer Kirche oder auch einem Memoriam-Garten beigesetzt werden. Auch hier muss wieder vor der Entscheidung der Blick in das Bestattungsgesetz des Landes erfolgen.
- Urnenkirchen: In den letzten Jahren ist die Zahl der Urnenkirchen in Deutschland gestiegen. In einstigen Gotteshäusern besteht die Möglichkeit, die Urne eines Verstorbenen in kleinen Kammern, Säulen oder Vitrinen beizusetzen. Eine der ersten Urnenkirchen der Bundesrepublik war übrigens das Gotteshaus “Heiligstes Herz Jesu”. In der Kirche in Hannover finden bis heute Gottesdienste, Taufen und Hochzeiten statt.
- Memoriam-Gärten: Diese speziell angelegten Gärten sind für die Urnenbeisetzung eine schöne Alternative zu Kirchen und Friedhöfen. Die Urnen werden hier in einem liebevoll angelegten Garten ohne festes Grab bestattet. Durch Aufschriften auf Säulen oder Stelen wird an die Verstorbenen erinnert. In Deutschland gibt es mittlerweile bundesweit rund 50 dieser Memoriam-Gärten.
Der Memoriam-Garten bietet den Vorteil, dass die Frage der jahrelangen Grabpflege entfällt. Zwar ist die Urnenbeisetzung hier ein wenig teurer, dafür ist diese aber auch an einen Dauerpflegevertrag gebunden, der meist eine Laufzeit von 20 Jahren umfasst. Die Kosten für eine Beisetzung im Memoriam-Garten sind sehr unterschiedlich. Generell sind auch hier Partnergräber möglich, die dann auf den Gedenksteinen berücksichtigt werden.
Bestattung im Ruheforst wird immer beliebter
In den letzten Jahren ist die Bestattung im Ruheforst immer populärer geworden. In diesem Fall wird die Urne unter einem Baum in die Erde gelassen. An den Stämmen befindet sich ein kleiner Vermerk zum Toten. Im sogenannten Friedwald kommen generell nur Urnen aus Materialien zum Einsatz, die aus biologisch abbaubarem Material hergestellt sind.
Dabei kann ein Baum für eine einzelne Urne vorgesehen sein. Es gibt aber auch den Gemeinschaftsbaum, der dann mehrere Urnenplätze vorsieht. Dieser ist gerade bei Familien beliebt. In Deutschland gibt es mittlerweile mehr als 130 Wälder, die für Bestattungen vorgesehen sind.
Kann die Asche im Wind verstreut werden?
Immer mehr Menschen äußern vor ihrem Ableben den Wunsch, nicht auf einem Friedhof bestattet zu werden. Stattdessen soll die Asche im Wind verstreut werden. In diesem Fall müssen sich Hinterbliebene genauestens über die rechtlichen Möglichkeiten des jeweiligen Bundeslandes informieren. Es gibt mittlerweile einige Bundesländer, die diese Möglichkeit einräumen. Hierzu gehören Thüringen, Nordrhein-Westfalen, Brandenburg, Berlin, Bremen und Mecklenburg-Vorpommern. Das Verstreuen der Asche ist aber auch in diesen Ländern generell nur möglich, wenn es auf einem Friedhof eine sogenannte Aschewiese gibt.
Bremen geht sogar noch einen Schritt weiter. Hier kann die Asche des Verstorbenen seit wenigen Jahren auch im eigenen Garten verstreut werden. Möglich ist dies auf Privatgrundstücken. Damit diese Option genutzt werden kann, muss der Verstorbene den Wunsch zu Lebzeiten in einer Verfügung festgelegt haben. Weiterhin ist es erforderlich, dass sein letzter Hauptwohnsitz in Bremen war.
Es gibt auch in Europa einige Länder, in denen es keinen Friedhofszwang gibt. Eines davon sind die Niederlande. Hier wird die Totenasche in einer Urne den Angehörigen nach Ablauf von 30 Tagen übergeben. Auch für Bürger aus Deutschland besteht in den Niederlanden die Möglichkeit, dieses Angebot in Anspruch zu nehmen. Hierfür werden Hinterbliebene umfassend von dem beauftragten Bestatter begleitet.