
Die besten Einrichtungsgegenstände auswählen
Das gemeinsame Einrichten der neuen Wohnung kann jede Menge Spaß machen. Je nach eigenem Geschmack und dem Geschmack des Partners kann diese jedoch auch sehr anstrengend sein. Oftmals hatten beide Partner vor dem Zusammenziehen bereits ihren eigenen Haushalt mit entsprechender Einrichtung. Diese trifft natürlich den Geschmack des jeweiligen Partners voll und ganz. Schwierig wird es nun, wenn beim gemeinsamen Einrichten zwei verschiedene Geschmäcker aufeinandertreffen. In diesem Fall ist es wichtig, dass beide Partner dazu bereit sind, Kompromisse einzugehen. Schließlich wohnen Sie ab sofort als gleichberechtigte Partner in Ihrer neuen Wohnung.
Setzen Sie sich am besten mit Ihrem Partner zusammen und gehen Sie Einrichtungsstück für Einrichtungsstück durch und überlegen Sie gemeinsam, welche Möbel, Deko und Co. Sie benötigen und welche Sie zukünftig in Ihrer neuen Wohnung begleiten sollen. Werden Sie dabei nicht zu emotional. Höchstwahrscheinlich müssen auch Sie sich von dem einen oder anderen Möbelstück trennen. Bei einer doppelten Einrichtung können Sie beispielsweise so vorgehen, dass Sie immer das schönere, hochwertigere oder neuere Möbelstück auswählen und für Ihre neue Einrichtung nutzen. Sie können sich beispielsweise darauf einigen, Ihren Kleiderschrank, dafür aber sein Bett weiter zu benutzen. Auf diese Art und Weise lässt sich eine ganz neue Einrichtung kreieren, die am Ende toll zusammenpasst.
Neue, gemeinsame Möbel kaufen
Wenn beide Partner merken, dass die vorhandenen Möbelstücke zwischen denen Sie sich entscheiden können, nicht mehr zu Ihrem Geschmack oder in die neue Wohnung passen, können Sie sich dafür entscheiden, neue Möbelstücke und andere Einrichtungsgegenstände zu kaufen. Hier finden Sie beispielsweise schöne und günstige Möbel für Ihre gemeinsame Einrichtung. Machen Sie sich vorher eine Liste und entscheiden Sie anschließend gemeinsam, welchen Stil Ihre neuen Einrichtungsgegenstände haben sollen.
Sie haben unterschiedliche Geschmäcker? Dann schaffen Sie sich Ihr eigenes Reich
Hat Ihre gemeinsame Wohnung mehrere Zimmer, können Sie diese natürlich auch aufteilen. Jeder der beiden Partner darf eines oder mehrere der Zimmer nach seinem persönlichen Geschmack gestalten. Zimmer, in denen Sie sich viel zusammen aufhalten, richten Sie dagegen gemeinsam ein. Somit können Sie trotz gemeinsamer Wohnung Ihren Einrichtungsstil entfalten und Räume schaffen, in denen Sie sich zu 100 % wohl fühlen.